Klimaanlage-Verbot 2027 und 2029: Was für R32 wirklich gilt

Kurzantwort: Klimaanlagen werden nicht verboten. Die EU verbietet schrittweise, neue Geräte mit besonders klimaschädlichen Kältemitteln in Verkehr zu bringen. Für fest eingebaute Split-Klimaanlagen bis 12 kW mit R32 gilt das ab dem 1. Januar 2029, nicht schon 2027. Ab 2027 betrifft die Grenze kompakte Steckdosen- und Monoblock-Geräte bis 12 kW. Wer heute ein R32-Gerät hat oder kauft, darf es weiter betreiben und warten lassen.

Warum es diese Regeln gibt

Klimaanlagen und Wärmepumpen transportieren Wärme mit einem Kältemittel. Viele dieser Stoffe sind fluorierte Treibhausgase („F-Gase“). Im geschlossenen Kreislauf sind sie harmlos. Entweichen sie durch Undichtigkeiten oder unsachgemäße Entsorgung, wirken sie aber um ein Vielfaches stärker auf das Klima als CO₂.

Wie stark, beschreibt das Treibhauspotenzial (GWP). Es gibt an, wie viel klimaschädlicher ein Kilogramm des Stoffs ist als ein Kilogramm CO₂. Die EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 legt Grenzen für dieses GWP fest und verschärft sie Schritt für Schritt.

Die wichtigsten Kältemittel in Klimaanlagen

KältemittelTypischer EinsatzTreibhauspotenzial (GWP)
R410Aältere Split-Anlagen2.088 (laut Umweltbundesamt)
R32die meisten aktuellen Split-Anlagendeutlich unter R410A, aber über 150
R290 (Propan)erste neue Split-Anlagen, viele mobile Gerätesehr gering

Der Grenzwert GWP 150 ist der entscheidende: R32 liegt darüber, R290 darunter.

Die Fristen im Überblick

Alle Fristen betreffen das Inverkehrbringen neuer Geräte, also das erstmalige Bereitstellen auf dem EU-Markt. Grundlage ist die Übersicht der Europäischen Kommission zu Anhang IV der Verordnung.

AbGerätetypWas nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden darf
bereits seit 2020zwischen Räumen bewegliche Raumklimageräte (mobile Geräte)Geräte mit teilfluorierten Kältemitteln ab GWP 150 (noch nach alter Verordnung 517/2014)
1. Januar 2025Einzel-Split mit weniger als 3 kg KältemittelGeräte mit Kältemitteln ab GWP 750
1. Januar 2027Steckdosen-Raumklimageräte und kompakte (Monoblock-)Geräte bis 12 kWGeräte mit F-Gasen ab GWP 150
1. Januar 2027Monoblock und andere Kompaktgeräte über 12 bis 50 kWGeräte mit F-Gasen ab GWP 150
1. Januar 2029Luft-Luft-Split-Anlagen bis 12 kWGeräte mit F-Gasen ab GWP 150, also auch R32
1. Januar 2029Split-Anlagen über 12 kWGeräte mit F-Gasen ab GWP 750
1. Januar 2032Steckdosen- und Monoblock-Geräte bis 12 kWGeräte mit F-Gasen generell
1. Januar 2033Split-Anlagen über 12 kWGeräte mit F-Gasen ab GWP 150
1. Januar 2035Split-Anlagen bis 12 kWGeräte mit F-Gasen generell

Bei mehreren Fristen gibt es Ausnahmen, wenn Sicherheitsvorschriften am Aufstellort kein Kältemittel mit niedrigem GWP zulassen.

Woher die Verwirrung um „2027“ kommt

Im Netz liest man oft „Klimaanlagen-Verbot 2027“ oder „R32 ab 2027 verboten“. Für die meisten Haushalte, die über eine fest eingebaute Split-Klimaanlage nachdenken, stimmt das nicht. Das Jahr 2027 betrifft Kompaktgeräte, bei denen alle Bauteile in einem Gehäuse stecken. Dazu zählen mobile Monoblocks mit Abluftschlauch, Fenster- und Wand-Monoblocks und Luft-Wasser-Wärmepumpen in Monoblock-Bauweise bis 12 kW. Für Luft-Luft-Split-Anlagen bis 12 kW gilt 2029.

Auch Stiftung Warentest schreibt in seinem Klimageräte-Test vom Mai 2026, dass der Verkauf von Split-Geräten mit R32 ab 2029 in der EU verboten ist.

Was das für dich bedeutet

Du hast schon eine Klimaanlage

  • Du darfst sie weiter betreiben. Es gibt keine Austauschpflicht.
  • Wartung und Reparatur bleiben möglich. Laut Umweltbundesamt dürfen Ersatzteile für bestehende Anlagen in Verkehr gebracht werden, wenn die Reparatur Leistung, Kältemittelmenge und Treibhauspotenzial nicht erhöht.
  • Aufpassen beim Tausch ganzer Geräte: Wird bei einer Split-Anlage das komplette Innen- oder Außengerät ersetzt, gilt das nach Auslegung der EU-Kommission als neue Anlage. Nach den Stichtagen kann ein Fachbetrieb dann nicht einfach ein neues Gerät mit dem alten Kältemittel einsetzen.
  • Seit 2026 dürfen Kältemittel mit einem GWP ab 2.500 nicht mehr zur Wartung bestehender Klimaanlagen und Wärmepumpen verwendet werden. R410A liegt mit 2.088 darunter und ist davon laut Umweltbundesamt nicht betroffen.
  • Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Nachfüllen und Service älterer Anlagen mit klimaschädlichen Kältemitteln teurer werden kann.

Du willst eine Split-Klimaanlage kaufen

  • Ein R32-Gerät ist bis Ende 2028 regulär neu erhältlich und darf danach weiter betrieben werden.
  • Ein R290-Gerät ist die zukunftssicherere Wahl. Propan ist brennbar, deshalb gelten Mindestraumgrößen, Füllmengengrenzen und Montagevorgaben des Herstellers. Nicht jedes Modell passt in jeden Raum.
  • Lass dir im Angebot Kältemittel und Füllmenge ausdrücklich nennen.
  • Ob Restbestände nach einem Stichtag noch verkauft werden dürfen, hängt davon ab, wann ein Gerät erstmals in der EU in Verkehr gebracht wurde. Verlass dich nicht auf mündliche Zusagen, sondern frag den Händler schriftlich.

Worauf es beim Kauf sonst ankommt, steht im Ratgeber Klimaanlage kaufen.

Du willst ein mobiles Gerät kaufen

Mobile Monoblocks, die man zwischen Räumen bewegen kann, dürfen schon seit 2020 keine teilfluorierten Kältemittel mit hohem GWP mehr enthalten. Viele arbeiten deshalb bereits mit Propan. Für dich als Käufer ändert sich 2027 daher wenig. Lies trotzdem die Aufstellhinweise. Mehr unter Mobile Klimaanlage.

Selbst montieren wird nicht einfacher

Beim Umgang mit F-Gasen schreibt die Verordnung Sachkunde vor. Laut Stiftung Warentest dürfen Händler R32-Splitgeräte nur an Personen mit Sachkundebescheinigung verkaufen; alle anderen müssen die Anlage vom Fachbetrieb einbauen lassen. Auch bei Propan-Geräten ist eine fachgerechte Montage wegen der Brennbarkeit besonders wichtig. Was beim Selbsteinbau erlaubt ist, steht unter Klimaanlage selbst installieren.

Lohnt es sich, bis 2029 zu warten?

Nur, wenn du ohnehin keinen Bedarf hast. Die Regeln sind kein Grund für Panikkäufe, aber auch keiner, eine sinnvolle Anschaffung aufzuschieben:

  • Ein heute eingebautes R32-Gerät darf voraussichtlich viele Jahre laufen.
  • Die Auswahl an R290-Split-Geräten wächst. Wer jetzt kauft, kann gezielt danach fragen.
  • Vor jedem Sommer und vor Fristen sind Fachbetriebe stärker ausgelastet. Angebote im Herbst und Winter einzuholen, verschafft Zeit.

Was eine Split-Anlage bei dir kosten würde, zeigt der Kostenrechner:

Häufige Fragen

Ist R32 ab 2027 verboten?

Nein. Für Luft-Luft-Split-Anlagen bis 12 kW gilt die GWP-150-Grenze ab dem 1. Januar 2029. Ab 2027 betrifft sie kompakte Steckdosen- und Monoblock-Geräte bis 12 kW.

Muss ich meine alte Klimaanlage austauschen?

Nein. Die Verbote betreffen neue Geräte. Bestehende Anlagen dürfen weiter betrieben und gewartet werden.

Darf ich nach 2029 noch Kältemittel nachfüllen lassen?

Für Wartung und Reparatur bestehender Anlagen gelten eigene Regeln. Mit R32 ist Service nach heutigem Stand weiter möglich. Ob und wie teuer, hängt von der Verfügbarkeit ab. Ein Fachbetrieb mit Zertifizierung darf die Arbeiten ausführen.

Ist eine Klimaanlage mit Propan gefährlich?

Propan ist brennbar. Die Geräte sind dafür konstruiert, und Hersteller geben Mindestraumgrößen und Montageregeln vor. Fachgerecht montiert und betrieben gelten sie als sicher. Halte dich an die Anleitung und lass feste Anlagen vom Fachbetrieb einbauen.

Gilt das auch für Wärmepumpen?

Ja, teilweise mit anderen Fristen. Luft-Wasser-Wärmepumpen in Monoblock-Bauweise bis 12 kW sind ab 2027 betroffen. Für Luft-Luft-Wärmepumpen in Split-Bauweise, also Split-Klimaanlagen mit Heizfunktion, gilt 2029. Mehr zur Luft-Luft-Wärmepumpe.

Passende nächste Schritte

Quellen und Datenstand

Stand: 27. Oktober 2026. Rechtliche Angaben geben den Stand der Verordnung (EU) 2024/573 und der zitierten Behördenauslegungen zum Datenstand wieder. Für dein konkretes Vorhaben ist der Fachbetrieb oder die zuständige Behörde verbindlich.